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Photos: Klaus-Uwe Gerhardt

Jetzt in Solarstrom investieren

Solarstrom produzieren

Wie? Stromproduktion mit Sonnenenergie geschieht mit Photovoltaikpanels. Der Strom wird normalerweise ins Netz eingespeist, da er nicht leicht gespeichert werden kann und so somit immer gerade da eingesetzt werden kann, wo Strom verbraucht wird. Bei Photovoltaikpanels unterscheidet man zwischen ins Dach integrierten Anlagen, wo die Photovoltaikanlagen auch gleich die Fläche sind, welche das Haus vor Regen schützt, und angebauten Anlagen, wo die Panels auf das normale Dach montiert werden. Mehr Infos bei Swissolar

Solardachkampagne auf Schulhäusern Solarküste.ch setzt sich dafür ein, dass auf jedem Schulhaus an der Solarküste eine Photovoltaikanlage gebaut wird. Eine solche Anlage ist zum Beispiel von der Gemeinde in Zollikon bereits geplant. Sie können sich ebenfalls dafür einsetzen, dass auch in Ihrer Gemeinde auf dem Schulhaus eine Photovoltaikanlage durch die Gemeinde finanziert und gebaut wird.

Kosten? Eine Photovoltaikanlage von der Grösse von 30 m2 kostet etwa CHF 30'000.-. Die maximale Leistung einer solchen Anlage beträgt etwa 3 kW, und pro Jahr können damit ungefähr 3000 kWh Strom produziert werden, was etwa dem Verbrauch eines 3-Personen-Haushalts entspricht. Der optimale Neigungswinkel fpr Photovoltaikanlagen beträgt etwa 30°, und die Ausrichtung ist am besten gegen Süden. Ausrichtungen nach Ost oder West, oder senkrechte oder horizontale Neigungswinkel liefern noch etwa 70% des Stroms pro m2 im Vergleich zu idealer Neigung/Ausrichtung. Die Lebensdauer einer Photovoltaikanlage beträgt 25 Jahre oder mehr. Werden die Investitionskosten für die Anlage durch einen Bankkredit finanziert, der mit Zins über 25 Jahre hinweg zurückbezahlt wird, liegen die Stromproduktionskosten damit insgesamt bei etwa 70 bis 90 Rappen pro kWh.

Was ist mit der neuen kostendeckenden Einspeisevergütung? Die neue Energieverordnung vom Bund sieht vor, dass Strom aus Photovoltaikanlagen vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen kostendeckend vergütet wird, d.h. mit etwa 70 bis 90 Rappen pro kWh. Leider hat der Gesetzgeber, im Unterschied etwa zu Deutschland, eine tiefe schweizweite Limite eingeführt, bis zu der diese Vergütung für Solarstrom zur Verfügung steht. Die entsprechende Limite ist bereits erreicht. Es bestehen jedoch Bemühungen, auf schweizerischer Ebene diese Limite an- oder aufzuheben (siehe z.B. Petition der Solargenossenschaft Küsnacht). Es könnte zudem auch sein, dass auf kantonaler Ebene oder auf Gemeindeebene eine analoge Vergütung festgelegt wird, zum Beispiel finanziert durch eine Abgabe auf dem Stromverbrauch im Kanton oder in der Gemeinde. (vgl. das von Rudolf Rechsteiner vorgeschlagene Modell für den Kanton Bern.

Finanzierung heute? Bei den heutigen politischen Rahmenbedingungen bestehen für Photovoltaikanlagen folgende Finanzierungsmöglichkeiten für private Anlagen:

  • Abklären, ob bei einer Solargenossenschaft in Ihrer Nähe Bedarf für Photovoltaikstrom besteht.
  • Freunde und Bekannte anfragen, ob Sie bereit wären, eine gewisse Menge von kWh Solarstrom, zum Beispiel 100 kWh pro Jahr, von Ihnen direkt abzukaufen.
  • Abklären, ob bei der Oekostrombörse der EKZ oder anderen Oekostrombörsen ein Bedarf für zusätzlichen Solarstrom besteht.
  • Abklären, ob es spezielle Unterstützungsbeiträge für Photovoltaik in der Gemeinde gibt. Bei folgenden Gemeinden an der Solarküste ist dies zumindeset der Fall:
    • Küsnacht: "Die Gemeinde unterstützt Photovoltaik-Anlagen, sofern diese keinen erhöhten Einspeisetarif nach der Energieverordnung des Bundes erhalten. Pro Projekt wird ein Beitrag in der Höhe von max. 20% der Investitionskosten ausgerichtet, bei einem Projekt bis 3 kWp (kilo-Wattpeak) jedoch von höchstens Fr. 10'000.–. Photovoltaik-Anlagen" (§13 des Förderreglements Energiestadt Küsnacht)
    • Meilen: "Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen wird aus dem Ökologiefonds unterstützt, soweit die vorgelegte Alternative nicht erneuerbare Energien einspart. Darunter fallen beispielsweise die Erstellung oder der Ausbau von: .... f. Fotovoltaik-Anlagen. Die Förderung von Energiegewinnungsanlagen kann von der Verwirklichung zumutbarer Massnahmen zur Reduktion des Energiebedarfs (wie z. B. Gebäude-Wärmedämmung) abhängig gemacht werden. .... Die Höhe der Beiträge aus dem Ökologiefonds richtet sich nach der Art des Vorhabens und der zur Verfügung stehenden Fondsmittel. Die Ermittlung der Beiträge stützt sich auf nachvollziehbare Berechnungen. In der Regel belaufen sich die Beiträge auf max 10% der relevanten Projektkosten (min. Fr. 20'000.--, max. Fr. 200'000.--). Bei Vorliegen besonderer Umstände können die Beiträge erhöht oder gekürzt werden. Die Beiträge aus diesem Fonds sind mit Beiträgen von Dritten kumulierbar. Im Beitragsgesuch sind Leistungen Dritter offen zu legen." (Art. 6 und 9 Reglement für den Ökologiefonds der Energie und Wasser Meilen AG)
    • Herrliberg: Förderprogramm laut Energiekommission: Photovoltaik-Anlagen werden mit Fr. 500 pro kWp unterstützt.
    • Erlenbach: Photovoltaik-Anlagen werden von der Energie und Wasser Erlenbach AG mit Fr. 900 pro kWp unterstützt (gilt nicht bei Gebäuden, die neu gebaut werden, und ist beschränkt auf Fr. 5000.- pro Kunde).
  • Steuererleichterung: Die Investitionen für die Photovoltaikanlage auf einer Liegenschaft können zu 100% von Steuern abgezogen werden, sofern der Erwerb der Liegenschaft 5 Jahre oder mehr zurückliegt.
  • Umweltdarlehen ZKB: Für Investitionen in erneuerbare Energien gewährt das Umweltdarlehen der ZKB Zinsvorteile.

Bewilligung: Für Anlagen bis 35 m2 ist im Kanton Zürich keine Bwilligung notwendig, ausser in Schutz- und Kernzonen sowie an Kulturobjekten. Laut dem neuen Artikel 18a des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes gilt: "In Bau- und Landwirtschaftszonen sind sorgfältig in Dach- und Fassedenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler und nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden."



www.solarküste.ch
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